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Wer in der kalten Jahreszeit bei jedem Wetter gut durchkommen will, sollte auf M+S-Reifen umsteigen. Besonders im Vergleich zu Hochgeschwindigkeits-Reifen und Sommer-Breitreifen bringen sie weitaus mehr Sicherheit auf Schnee und Eis. Winterreifen haben Profile mit Tausenden von Feineinschnitten. Diese Lamellen verformen sich beim Anfahren und bewirken zusammen mit den Profilen einen höheren Kraftschluss. Da die besonderen Eigenschaften von Winterreifen bereits ab sieben Grad plus funktionieren, ist deren Einsatzbereich nicht auf wirkliches Winterwetter mit Eis und Schnee beschränkt. Die Gummimischungen von Sommerreifen verhärten mit abnehmender Außentemperatur, wodurch der Kraftschluss zur Fahrbahn vermindert wird. Die Folgen sind geringere Haftung und längere Bremswege. Winterreifen verfügen über spezielle kältetaugliche Gummimischungen mit einem hohen Silica- oder Naturkautschuk-Anteil. Sie haben somit schon im Spätherbst auch auf trockener oder nasser Straße mehr Haftung und sind Sommerreifen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen. Die meisten Pluspunkte sammeln Winterreifen aber auf Schnee. Das tief ausgeprägte Profil sorgt für einen Verzahnungseffekt mit hoher Scherwirkung, was dem Grip erhöht. Die zahlreichen Lamellen in den Profilblöcken steigern die Haftung sogar auf vereister Fahrbahn-Oberfläche. Die Vorteile zeigen sich am deutlichsten beim Bremsen - währnde der RKW mit Sommerreifen aus nur 50 km/h erst nach 43 Metern zum Stehen kommt, benötigt der Wagen mit Winterreifen nur 35 Meter. Für die Montage der Winterreifen sind folgende Regeln wichtig: Montieren Sie M+S-Reifen auf alle Räder und nicht nur auf eine Achse. Sie erleichtern sich das Leben, wenn Sie vier komplette Räder, also Felgen plus Reifen kaufen; das Aufziehen, Abnehmen und Lagern wird entscheidend vereinfacht. Nach jeder Montage müssen die Räder neu ausgewuchtet werden. Wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihrer Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit Ihres Autos liegt, brauchen Sie einen Aufkleber im Blickfeld, damit Sie daran denken. Den richtigen Luftdruck für Winterreifen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Ansonsten ist ein um 0,2 bar erhöhter Luftdruck zu verwenden. Winterreifen sollten in den letzten beiden Oktoberwochen montiert werden, da Sommerreifen schon ab einer Temperatur von weniger als 7 Grad auf nasser Fahrbahn eine geringere Bodenhaftung haben. Entsprechend wird auch der Bremsweg deutlich länger. Neue Winterreifen brauchen Sie dann, wenn das Profil Ihrer Reifen bis auf weniger als 4 mm abgefahren ist. Für Winterreifen gilt nämlich eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Zum Vergleich: Neue Winterreifen haben eine Profiltiefe von 8 mm. Haben Winterreifen kein ausreichendes Profil mehr, nimmt die Matsch- und Schneetauglichkeit und das Aquaplaningverhalten entscheidend ab. Winterreifen-Verwendungspflicht In Deutschland sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Bei Fahrten mit Sommerreifen kann es allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben, insbesondere in der Vollkaskoversicherung. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Österreich nicht. Allerdings kann das Fahren mit Winterreifen für stark verschneite Bergstraßen angeordnet werden. Auf die Winterreifenpflicht weist in der Regel ein Fahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" hin. Auch eine Schneekettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall zu einem erheblichen Teil mit. Italien: Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für einzelne Streckenabschnitte kurzfristig vorgeschrieben sein. Frankreich: Auf Gebirgsstraßen müssen Winterreifen benutzt werden, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen. Ab 1. Dezember müssen nicht nur Suomis Söhne und Töchter, sondern auch Autofahrer aus dem Ausland Winterreifen an ihrem Fahrzeug montiert haben. Ebenso wie in Finnland gilt die Winterreifenpflicht auch auf Lettlands Straßen, und zwar jeweils vom 1.12. bis zum 28./29.2. des folgenden Jahres. Pkw und Lieferwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie Anhänger und Spezialfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 700 bis 3.500 kg müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm montiert haben. Ebenso erlaubt sind Spikes oder Ganzjahresreifen mit der Aufschrift "M+S" - allerdings reicht die Qualität eines solchen Reifens nicht an die eines guten Winterreifens heran. Die Strafen für Winterreifen-Muffel sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden dort nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens berechnet und beginnen umgerechnet ab ca. öS 1.000,-. In den skandinavischen Nachbarländern Norwegen und Schweden ist eine Winterbereifung für Pkw für ausländische Autofahrer nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Winterausrüstungspflicht gilt auch in Slowenien, jeweils von 15. November bis zum 15. März des Folgejahres. Unter "Winterausrüstung" fallen entweder Winterreifen oder Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Allerdings genügen nach slowenischem Gesetz zwei Winterreifen. Zahlt die Versicherung in Österreich bei einem Unfall mit Sommerreifen? Der geschädigte Dritte erhält von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf jeden Fall den Schaden ersetzt, unabhängig davon, ob dem Schädiger seitens seiner Haftpflichtversicherung die Verwendung von Sommerreifen trotz winterlicher Bedingungen vorgeworfen werden kann. Ein Rückforderungsanspruch des Versicherers an den schuldtragenden Lenker ist de facto nicht gegeben, da das österreichische Kraftfahrrecht keine generelle Winterreifenpflicht kennt. Es ist somit nicht verboten, auch bei extrem winterlichen Fahrverhältnissen mit normalen Sommerreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen fährt, kann allein deswegen nicht bestraft werden, bei einem Unfall kann sich die Kaskoversicherung allerdings leistungsfrei erklären: Kaskoversicherungen kennen den Tatbestand der "groben Fahrlässigkeit", und wenn eine solche im konkreten Fall nachgewiesen werden kann, ersetzt sie den eigenen Schaden nicht. Auch die Gefahr, ein zivil- oder strafrechtliches Mitverschulden angelastet zu bekommen, ist bei Verwendung von Sommerreifen mehr gegeben als mit Winterreifen. Wer sein Fahrzeug lediglich mit Sommerreifen ausgerüstet hat und auf rutschiger Fahrbahn mit einer derart mangelhaften Bereifung unterwegs ist, muss daher nach ständiger Rechtsprechung diesem Umstand zumindest durch besonders vorsichtige Fahrweise Rechnung tragen. (Abschnitt Winterreifen-Verwendungspflicht von Fahrschule Fürböck) | ||||||
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