Wer einen Felgendoktor beauftragt, sollte sich stets einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen lassen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ausschließlich in Auftrag gegebene Arbeiten übernommen werden. Auf der abschließenden Rechnung sollten dann Material- und Arbeitskosten getrennt ausgewiesen werden, da sich nur die Letzteren steuerlich absetzen lassen.
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