Bußgeldkatalog: Verwarn- und Bußgelder im Überblick | Reifen.AT

Aktueller Bußgeldkatalog: Verwarn- und Bußgelder im Überblick

Fahrzeugkontrolle im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

Seit April gilt der neue Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Promilleverstöße, Telefonate am Steuer und fehlende Sicherheitsabstände kosten Autofahrer jetzt mehr denn je.

Am 01.04.2013 trat die inzwischen 9. Auflage des „Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten“ in Kraft. Dieser vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte Bußgeldkatalog listet alle für den Straßenverkehr denkbaren Vergehen auf und weist ihnen genormte Regelsätze für Bußgelder, Verwarngelder und Fahrverbote zu. Die einzelnen Punkte gelten dabei bundesweit und verbindlich.

Nutzen Sie jetzt unseren Bußgeldrechner und ermitteln Sie exakt, ob Punkte, Ordnungsgelder oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen:

Behinderungen, Gefährdungen und Unfälle erhöhen die Strafen

Grundsätzlich wird im Bußgeldkatalog stets unterschieden, ob ein Tatbestand Folgen hat oder nicht. Nahezu alle im Gesetzesblatt aufgeführten Tatbestände werden dementsprechend (je nach ihrem „Resultat“) mit verschiedenen Strafbeträgen geahndet. Zumeist gilt: Ist ein Verkehrsdelikt Ursache einer Behinderung, einer Gefährdung oder eines Unfalls, erhöhen sich die Beträge noch einmal – zum Teil um bis zu 50 oder 100 Prozent.

So kostet beispielsweise das Fahren im Winter ohne Winterbereifung zwar 40 Euro, resultiert jedoch ein Unfall daraus, sind schon 120 Euro fällig. Gleiches gilt für zu weit abgefahrene Profile, wodurch ein entsprechender Reifen seine Tauglichkeit für kalte Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse verliert. Daher sollten Sie regelmäßig die Profiltiefe Ihrer Pneus messen und rechtzeitig auf neue Winterbereifung wechseln (Experten empfehlen: bei spätestens 4 Millimetern Restprofiltiefe). Winterreifenmodelle aller Arten und Preisklassen können Sie hier miteinander vergleichen und online bestellen.

Verkehrsdelikte und ihr Strafmaß

Über 500 Seiten umfasst der aktuelle Bußgeldkatalog. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und der fehlende Sicherheitsgurt sind hierbei die häufigeren Vergehen – und gelten daher laut Verkehrsexperten des TÜV auch als Hauptrisikofaktoren für Verkehrsunfälle. Daneben sind jedoch auch zahlreiche weitere Tatbestände wie falsche Straßenbenutzungen, verkehrswidriges Abbiegen, gefährliche Überholmanöver, Falschparken und vieles mehr geregelt. Eine Auswahl „beliebter“ Verkehrsvergehen und die entsprechenden Bußgelder finden Sie in der folgenden Tabelle.

Tatbestand Bußgeld Punkte im VZR Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:
um 1-10 km/h 15 Euro - -
um 11-15 km/h 25 Euro - -
um 16-20 km/h 35 Euro - -
um 21-25 km/h 80 Euro 1 Punkt -
um 26-30 km/h 100 Euro 3 Punkte -
um 31-40 km/h 160 Euro 3 Punkte 1 Monat
um 41-50 km/h 200 Euro 4 Punkte 1 Monat
um 51-60 km/h 280 Euro 4 Punkte 2 Monate
um 61-70 km/h 480 Euro 4 Punkte 3 Monate
über 70 km/h 680 Euro 4 Punkte 3 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften:
um 1-10 km/h 10 Euro - -
um 11-15 km/h 20 Euro - -
um 16-20 km/h 30 Euro - -
um 21-25 km/h 70 Euro 1 Punkt -
um 26-30 km/h 80 Euro 3 Punkte -
um 31-40 km/h 120 Euro 3 Punkte -
um 41-50 km/h 160 Euro 3 Punkte 1 Monat
um 51-60 km/h 240 Euro 4 Punkte 1 Monat
um 61-70 km/h 440 Euro 4 Punkte 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 4 Punkte 3 Monate
Verschiedenes:
Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen 40 Euro 1 Punkt -
Fahren ohne Anlegen des Sicherheitsgurtes 30 Euro - -
Abbiegen (oder vom Straßenrand anfahren) ohne zu blinken 10 Euro - -
Fehlender Sicherheitsabstand (je nach Schwere) 75-400 Euro 1-4 Punkte 0-3 Monate
Überfahren einer Ampel bei Rot 90 Euro 3 Punkte -
Rechtswidriges Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro 3 Punkte -
Zu langsames Überholen 80 Euro 1 Punkt -
Behinderung des Verkehrsflusses durch grundloses Langsam-Fahren 20 Euro - -
Abkommen von der Fahrbahn (mit Sachschaden) 35 Euro - -
Missachten der Vorfahrt 100 Euro 3 Punkte -
Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens 75 Euro 2 Punkte -
Einfahren in eine Kreuzung trotz stockenden Verkehrs 20 Euro - -
unzulässige Ladungssicherung 35 Euro - -
Linksfahren (bei freier rechter Fahrspur) 25 Euro - -

Quelle: KBA (Stand: Juni 2013)

Einen Bußgeldrechner nutzen

Ist ein Autofahrer geblitzt oder von der Polizei bei einem anderen Verkehrsdelikt ertappt worden, stellt sich stets die Frage nach der Höhe des zu erwartenden Bußgeldes. Die Ordnungshüter selbst geben diesbezüglich nur in den seltensten Fällen eine zufriedenstellende Auskunft. Denn wer am Ende über die Höhe des Strafmaßes entscheidet, ist die Bußgeldstelle. Und diese wiederum bezieht all ihre Informationen zu Bußgeldern im Straßenverkehr aus dem Bußgeldkatalog. Die Aufgabe der Polizisten besteht lediglich darin, die Art des Verkehrsdeliktes sowie Zeit und Ort aufzunehmen. Darüber hinaus fungieren sie im Streitfall als Zeugen.

Sofern ein Beamter trotzdem Aussagen zur Höhe des Bußgeldes macht, sind diese Angaben weder verbindlich noch rechtskräftig. Daher geben die meisten Polizisten schon prinzipiell keine diesbezüglichen Auskünfte.

Doch auch die Inhalte des aktuellen Bußgeldkatalogs erweisen sich bei der Recherche nach einer zu erwartenden Strafe aufgrund ihrer großen Anzahl zumeist als undurchschaubar. Hier hilft jedoch ein Bußgeldrechner. Mit einem solchen Rechner lassen sich alle relevanten Strafbereiche (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abbiegefehler, Abstandsvergehen, Alkoholmissbrauch, Parkfehler und vieles mehr) und die jeweiligen Umstände und Kriterien einbeziehen. Diese können unter anderem sein:

  • Wurde ich inner- oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt?
  • Geschah das fehlerhafte Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger?
  • Ging meine Überschreitung der Promillegrenze mit einer Verkehrsgefährdung einher?
  • Dauerte mein Parkverstoß länger als 60 Minuten?

Der Bußgeldrechner ermittelt dann anhand der eingegebenen Informationen exakt das zu erwartende Strafmaß – und Sie sparen sich die aufwendige Suche im Bußgeldkatalog.

Unser Tipp

Alle weiteren im aktuellen Bußgeldkatalog gelisteten Tatbestände und Regelsätze finden Sie auf den Seiten des KBA.

Autor: Henrik Lode

© Foto: iStockphoto.com / kzenon

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