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Fahrzeugschein verloren? So bekommen Sie Ihre Papiere wieder

Wer kennt das nicht: Das Portemonnaie ist abhandengekommen, mitsamt dem enthaltenen Geld sind auch Kreditkarten, Ausweis, Führerschein und der Fahrzeugschein verschwunden. Damit beginnt nicht nur eine teure sondern auch überaus zeitraubende Behörden-Odyssee. Wie und woher Sie schnell einen neuen Fahrzeugschein bekommen und welche Unterlagen dafür notwendig sind, hat Reifen.AT hier übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Der Fahrzeugschein heißt seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I.
 

Der Fahrzeugschein dient der eindeutigen Identifizierung eines Kraftfahrzeugs. Er enthält verschiedene Angaben:

  • Fahrzeugkennzeichen
  • Personalien des Halters
  • Termin für die nächste Hauptuntersuchung
  • zulässige Reifendimensionen

Seit 2005 heißt er offiziell nicht mehr Fahrzeugschein, sondern ist Bestandteil der Zulassungsbescheinigung (Teil 1). Den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung bildet der Fahrzeugbrief.

Ausgestellt wird der Fahrzeugschein von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde, und zwar immer dann, wenn ein Fahrzeug an- oder umgemeldet wird. Auch bei einem Verlust ist diese Behörde zuständig.

Fahrzeugschein neu beantragen

Für die Antragstellung des neuen Fahrzeugscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis (beziehungsweise Meldebescheinigung oder Pass)
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • formlose eidesstattliche Versicherung, dass Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder der Fahrzeugschein gestohlen wurde (inklusive Diebstahlsanzeige-Nummer der Polizei)
  • HU-Prüfbericht gemäß § 29 StVZO (Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung)

Haben Sie den letzten Prüfbericht nicht zur Hand, kann bei der Stelle, welche die HU durchgeführt hat (DEKRA, TÜV), eine Kopie des entsprechenden Dokuments ausgestellt werden. Sofern Ihr Fahrzeug so neu ist, dass noch kein solcher Bericht existiert, entfällt dieser Punkt.

Übernimmt jemand anderes als der Fahrzeughalter die Neubeantragung des Fahrzeugscheins, sind zusätzlich eine Vollmacht, der Personalausweis des Vollmachtgebers und das Personaldokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

Gebühren und Wartezeit

Die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins kostet in der Regel etwa zwischen 10 und 20 Euro – je nach Stadt, Behörde und entstehendem Aufwand. Die Ersatzbescheinigung erhalten Sie dann sofort.

Achtung

Wer in eine Polizeikontrolle gerät und seinen Fahrzeugschein nicht vorzeigen kann, zahlt laut aktuellem Bußgeldkatalog 10 Euro Strafe.

Autor: Henrik Lode

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