EG-Übereinstimmungsbescheinigung hilft beim Reifenkauf | Reifen.AT

EG-Übereinstimmungsbescheinigung: Wichtiges Dokument beim Fahrzeug- und Reifenkauf

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC-Papier, Certificate of Conformity) ermöglicht es, ein Fahrzeug EU-weit zuzulassen, ohne die teuren Kosten für eine Einzelzulassung zu zahlen. Zudem enthält die EWG-Bescheinigung alle zulässigen Reifengrößen. Wer allerdings beim Autokauf nicht auf den Erhalt der entsprechenden Papiere achtet, muss im Nachhinein unter Umständen viel Geld bezahlen.

Schon seit 2005 sind alle Fahrzeughersteller dazu verpflichtet, beim Verkauf neuer Autos den Käufern die jeweilige EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (inklusive EG-Typgenehmigung) auszuhändigen.

Fahrzeugpapiere
Beim Fahrzeugkauf ist darauf zu achten, dass dem Auto sowohl Übereinstimmungsbescheinigung als auch Typgenehmigung beiliegen.

Denn die EWG-Bescheinigung enthält alle wichtigen technischen Daten, die für die Zulassung eines Kfzs erforderlich sind. Insbesondere für Fahrzeughalter, die ein Auto in einem anderen Land der EU zulassen möchten, sind diese Unterlagen enorm wichtig.

Denn ohne die Typgenehmigungen müssen Bauteile wie Reifen und Felgen im Rahmen eines Gutachtens (Vollgutachten oder Einzelgutachten) von einer anerkannten Prüforganisation abgenommen werden (in Deutschland ist dies bei der DEKRA, beim TÜV oder bei der KÜS möglich). Je nach Anzahl der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen können hierbei enorme Kosten entstehen.

Die EWG-Bescheinigung erspart das teure Einzelgutachten

Wer an seinem Fahrzeug Reifen, Felgen, Scheinwerfer oder sonstige Teile montiert hat, die nicht im Fahrzeugbrief (Österreich: Typenschein) aufgeführt sind, muss diese von einem Sachverständigen bezüglich ihrer Verkehrssicherheit überprüfen lassen. Je nach Anzahl der Umrüstungen kann dies viel Geld kosten. So lässt sich beispielsweise der TÜV-Süd die Abnahme eines einzigen sogenannten „Ausnahmetatbestandes“ mit 50 Euro bezahlen (Stand: Oktober 2013).

Liegt jedoch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor, sind alle zulassungsrelevanten Daten vorhanden. So enthält das Papier beispielsweise alle Reifendimensionen, die für ein Fahrzeugmodell verwendet werden dürfen. Beim Reifenkauf sind diese Angaben verbindlich. Um Reifenmodelle der zulässigen Dimensionen ausfindig zu machen, kann dann ein Online-Produkt- und Preisvergleich helfen. Dort lassen sich passende Pneus vergleichen und günstige Angebote für Reifen aller Arten und Größen finden.

Übereinstimmungsbescheinigung kostet Gebühren

Im Oktober 2005 ersetzte die neue Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) sowohl den Fahrzeugschein als auch den Fahrzeugbrief, in Österreich wurden bereits zwei Jahre zuvor die neuen Papieren eingeführt. Wo in den alten deutschen Papieren vormals noch alle für ein Kfz zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen vermerkt waren (Fahrzeugschein, Ziffern 20-23 und 33), ist seither nur eine Reifengröße angegeben (Zulassungsbescheinigung, Teil 1, Ziffer 15).

Wer abweichende Dimensionen nutzen möchte, findet alle zulässigen Größen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Diese lässt sich beim Autohersteller anfordern, kostet jedoch Gebühren. Die exakten Preise hängen hierbei von der Automarke ab. So nehmen Hersteller wie BMW rund 60 Euro für das EWG-Papier, Chrysler dagegen fordert etwa 150 Euro. Bei Porsche werden sogar 200 Euro fällig.

Fazit

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument bei der Zulassung eines Autos. Wer die teuren Kosten für ein Einzelgutachten vermeiden möchte, sollte beim Fahrzeugkauf (egal, ob es sich um einen Neuwagen oder um einen Gebrauchten handelt) stets auf das Vorhandensein des EWG-Dokuments achten. Zudem lassen sich mithilfe der Bescheinigung beim Reifenkauf zuverlässig die passenden Pneus finden.

Autor: Henrik Lode

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